Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand: März 2007

1.Vertrag/Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Rechnungsstellung bzw. Versand zu Stande. Mit Hereingabe der Bestellung aufgrund unseres Angebotes/Preisliste, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Lieferer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Masse, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben sind erst nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich und gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte und Handbücher etc. zählen nicht als ausdrückliche, schriftliche Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Connect EDV Service bestätigt werden.

 

2. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager Ludwigsburg inkl. MwSt, zuzüglich Transport, Verpackung, Transportversicherung . Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluss als Grundpreis. Mit Ausnahme einer schriftlichen Festpreisgarantie berechtigen eventuelle Preisänderungen oder Wechselkursänderungen während der Laufzeit des Vertrages die Connect EDV Service zu einer entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen garantierten Festpreis gilt nicht als eine Festpreisgarantie. Bei Anlieferung bzw. Aufstellung durch uns sowie bei Einweisung bzw. Anleitung des Bedienungspersonals gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Die Kosten dieser Leistungen werden gemäss unserer bei Lieferung gültigen Reparatur- und Servicepreisliste in Rechnung gestellt. Abweichung bei Kostenvoranschlägen sind bis +/- 15 % zulässig.

 

3. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung massgebend. Wir sind auch zur Teillieferung berechtigt. Alle sonstigen Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, andernfalls ab der endgültigen Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmässigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand-/Lieferfristen haften wir darüber hinaus nur, wenn sie von uns ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er von uns ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" schriftlich bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Connect EDV Service ist im Fall von ihr nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatzansprüche sich herleiten lassen. Bei Lieferverzug, den die Connect EDV Service zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen lediglich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Connect EDV Service wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. In diesem Falle ist der maximale Schadenersatz auf DM 5000 beschränkt. Die Connect EDV Service behält sich eine Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Connect EDV Service dem Käufer zumutbar sind.

 

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Lieferers fällig. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Scheck bei Abholung bzw. per Scheck-Nachnahmeversand. Die Connect EDV Service behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Ware nur gegen Vorauskasse Bar- bzw. Euroschecknachnahme, oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Connect EDV Service steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschliessen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der Zahlstelle (Bankkonto) der Connect EDV Service endgültig gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Wechsel werden nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber für die Connect EDV Service kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum vollständigen Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die Connect EDV Service hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Connect EDV Service zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Connect EDV Service gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Kreditversicherung der Connect EDV Service die Kreditlinie des Kunden kündigt. Falls die Connect EDV Service weiterhin an ihrem Vertrag festhält, ist sie berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist die Connect EDV Service berechtigt, Zinsen in Höhe von der Geschäftsbank der Connect EDV Service geforderten Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund - trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale der Connect EDV Service in Höhe von DM 25,-. Sollte der Käufer den Nachweis erbringen können, dass die Bearbeitung des Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer nachgewiesene Betrag zu entrichten. Dieser darf nicht niedriger sein, als der gesetzlich anerkannte. Die Connect EDV Service ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

 

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der transportführenden Person oder Einrichtung übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Connect EDV Service verlassen hat. Auf Kosten des Käufers und auf dessen ausdrücklichen Wunsch versichert die Connect EDV Service die Ware. Bei Sendungen an die Connect EDV Service trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware im Hause der Connect EDV Service sowie die gesamten Transportkosten. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der Connect EDV Service, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus von der Connect EDV Service nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Connect EDV Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von der Connect EDV Service gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Connect EDV Service, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für die Connect EDV Service wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Connect EDV Service Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Connect EDV Service gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an Connect EDV Service gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Mieteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Connect EDV Service ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemässem Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräussern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Connect EDV Service ab. Die Connect EDV Service ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird er vom Käufer auf den Eigentumsvorbehalt der Connect EDV Service hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks mangels Deckung ist die Connect EDV Service berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Connect EDV Service die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf eigene Kosten und Gefahr an die Connect EDV Service zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Connect EDV Service liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird die Connect EDV Service auf Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, der Connect EDV Service  jederzeit die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die Connect EDV Service abgetreten sind, zu erteilen. Zugriffe dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller.

 

7. Schutzrechte/Urheberschutz

Sollte ein dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, ggf. mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung aus Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur sofern uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Connect EDV Service grobes Verschulden nachzuweisen ist. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns angemessen zu bevorschussen. Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten die etwaige Herstellerbedingungen, vorrangig den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen beilag und diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung z. B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis) In diesem Falle kommt ein Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller und dem Kunden zustande. Eine etwaige Haftung der Connect EDV Service auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern diese Eigenschaften bzw. Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher schriftlich durch die Connect EDV Service bestätigt wurde. Im Gegenzug tritt die Connect EDV Service ihre etwaigen Ansprüche soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller hiermit ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, wird dem Käufer für Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren überlassen. Bei Verstoss gegen das Nutzungsrecht und oder der Hersteller und oder der Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle der bei der Connect EDV Service entstandenen und entstehenden, mittelbaren und unmittelbaren Schäden im vollen Umfang zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer getroffenen Vereinbarungen.

 

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate für Mängel an der gelieferten Ware und auch bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Connect EDV Service oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muss der Connect EDV Service etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Connect EDV Service frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigenen Kosten und Gefahr in der Originalverpackung, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Connect EDV Service einzusenden. Wird die Ware ohne sämtliche oben genannten Unterlagen eingesandt, übernimmt die Connect EDV Service keine Haftung für Verzögerungen in der Bearbeitung. Eine rechtswirksame Inverzugsetzung der Connect EDV Service für die Vornahme etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten kann in diesem Fall nicht erfolgen. Werden an den zurückgesandten Teilen oder Geräten keine Fehler festgestellt, so ist der Einsender zur Zahlung einer Aufwandspauschale verpflichtet, die sich aus der jeweiligen Servicepreisliste (Pauschale) ergibt, ausser der Käufer kann den Nachweis erbringen, dass die Kosten für die Überprüfung geringer, als die geltend gemachte Aufwandspauschale waren. Sollten die Kosten durch besonderen Aufwand (z. B. bei einer Überprüfung durch den Hersteller) einen angemessenen höheren Betrag ergeben so ist der Kunde zur Zahlung des höheren Betrages verpflichtet. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleissteile wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Akkus sind von der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Die unsachgemässe Benutzung, Lagerung, Handhabung von Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich, schriftlich autorisierten Personen hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Connect EDV Service bzw. deren Erfüllungsgehilfen auf den instandzusetzenden Geräten Daten verloren gehen, so haftet die Connect EDV Service hierfür nicht. Das Risiko ist vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat die Daten vor Hereingabe zur Reparatur entsprechend zu sichern. Gewährleistungsansprüche gegen die Connect EDV Service stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen die vorstehenden Absätze erhalten abschliessend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bezieht sich auf eine zugesicherte Eigenschaft. In diesem Falle ist der maximale Schadensersatz auf 2500 € beschränkt. Für Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist die Connect EDV Service nur verpflichtet, wenn a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der Connect EDV Service oder b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist (siehe hierzu Absatz Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadenersatzansprüche, gemäss vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, mangels Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wird. b) jede Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den von der Connect EDV Service bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Solange das Liefergut bei der Connect EDV Service zur Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen Beseitigung befindet, ist die Frist unterbrochen und zwar so lange bis das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitgeteilt wurde oder der Mangel durch die Connect EDV Service für beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert wurde. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist bleibt die Kaufpreisfälligkeit bei etwaigen Mängelrügen unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird von der Connect EDV Service schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt. Für Gewerbetreibende Kunden beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate.

 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 

10. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes. Für Vollkaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort Ludwigsburg und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Ludwigsburg und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Die Connect EDV Service ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

 


 

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