| Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen |
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Stand: März 2007
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1.Vertrag/Angebote
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Rechnungsstellung bzw.
Versand zu Stande. Mit Hereingabe der Bestellung aufgrund unseres Angebotes/Preisliste,
spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen künftigen
Lieferungen und Leistungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart
wurde. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Lieferer nicht
nochmals ausdrücklich widerspricht. Masse, Zeichnungen und Abbildungen etc.
sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben sind erst nach unserer
ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich und gelten erst dann
als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte und Handbücher
etc. zählen nicht als ausdrückliche, schriftliche Bestätigung. Ergänzungen
und Nebenabreden des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch
die Connect EDV Service bestätigt werden.
2.
Preise
Alle Preise
verstehen sich ab Lager Ludwigsburg inkl. MwSt, zuzüglich Transport, Verpackung,
Transportversicherung . Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen,
schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle Lieferungen bleibt
der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei
Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluss als Grundpreis. Mit Ausnahme
einer schriftlichen Festpreisgarantie berechtigen eventuelle Preisänderungen
oder Wechselkursänderungen während der Laufzeit des Vertrages die Connect EDV Service zu einer entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung
ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen garantierten Festpreis
gilt nicht als eine Festpreisgarantie. Bei Anlieferung bzw. Aufstellung durch
uns sowie bei Einweisung bzw. Anleitung des Bedienungspersonals gehen die
Kosten zu Lasten des Bestellers. Die Kosten dieser Leistungen werden gemäss
unserer bei Lieferung gültigen Reparatur- und Servicepreisliste in Rechnung
gestellt. Abweichung bei Kostenvoranschlägen sind bis +/- 15 % zulässig.
3.
Lieferumfang
Für den
Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung
massgebend. Wir sind auch zur Teillieferung berechtigt. Alle sonstigen Liefervereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens mit Datum der
Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, andernfalls ab
der endgültigen Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen
stehen unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmässigen Belieferung
durch unsere Vorlieferanten. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand-/Lieferfristen
haften wir darüber hinaus nur, wenn sie von uns ausdrücklich als "verbindlich"
bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er von uns
ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" schriftlich bestätigt
wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt
sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere
Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen
kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Die Connect EDV Service ist im Fall von ihr nicht zu vertretenden
Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen
um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden
könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert,
ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatzansprüche
sich herleiten lassen. Bei Lieferverzug, den die Connect EDV Service zu
vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
lediglich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Connect EDV Service wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. In diesem Falle ist
der maximale Schadenersatz auf DM 5000 beschränkt. Die Connect EDV Service behält sich eine Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie
unter Berücksichtigung der Interessen der Connect EDV Service dem Käufer
zumutbar sind.
4.
Zahlungsbedingungen
Soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag binnen
10 Tage nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Lieferers fällig. Die Zahlung
erfolgt normalerweise per Scheck bei Abholung bzw. per Scheck-Nachnahmeversand.
Die Connect EDV Service behält sich für alle Lieferungen und Leistungen
ausdrücklich das Recht vor, Ware nur gegen Vorauskasse Bar- bzw. Euroschecknachnahme,
oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende
Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Connect EDV Service steht
das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen
Belieferung auszuschliessen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen
worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf
der Zahlstelle (Bankkonto) der Connect EDV Service endgültig gutgeschrieben
worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Wechsel werden
nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber
für die Connect EDV Service kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung
des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren
und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen
und bis zum vollständigen Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten
für Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen
des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die Connect EDV Service
hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche
des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht
einlöst, ist Connect EDV Service zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag
ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden
ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Connect EDV Service gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn
die Kreditversicherung der Connect EDV Service die Kreditlinie des Kunden
kündigt. Falls die Connect EDV Service weiterhin an ihrem Vertrag festhält,
ist sie berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen
zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist die Connect EDV Service
berechtigt, Zinsen in Höhe von der Geschäftsbank der Connect EDV Service
geforderten Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-
sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines
Schecks - gleich aus welchem Grund - trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene
Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale der Connect EDV Service
in Höhe von DM 25,-. Sollte der Käufer den Nachweis erbringen können, dass
die Bearbeitung des Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale
verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer nachgewiesene Betrag zu entrichten.
Dieser darf nicht niedriger sein, als der gesetzlich anerkannte. Die Connect EDV Service ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
5.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren
gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der transportführenden Person oder
Einrichtung übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Connect EDV Service verlassen hat. Auf Kosten des Käufers und auf dessen ausdrücklichen
Wunsch versichert die Connect EDV Service die Ware. Bei Sendungen an die
Connect EDV Service trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware im Hause der Connect EDV Service sowie die gesamten Transportkosten. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen
der Connect EDV Service, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus von der Connect EDV Service nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
der Ware an den Besteller über.
6.
Eigentumsvorbehalt
Die Connect EDV Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen
bis zu der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber
dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art
und welchem Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von der
Connect EDV Service gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren
erfolgt im Auftrag der Connect EDV Service, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten
für die Connect EDV Service wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren
durch den Käufer wird die Connect EDV Service Miteigentümerin an den neu
entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten
Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Connect EDV Service gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem
neuen Gegenstand an Connect EDV Service gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Mieteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Connect EDV Service ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
in ordnungsgemässem Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräussern, solange
er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Verkäufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Connect EDV Service ab. Die Connect EDV Service ermächtigt den Käufer widerruflich, die
an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird er vom Käufer auf den Eigentumsvorbehalt
der Connect EDV Service hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks
mangels Deckung ist die Connect EDV Service berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume
durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu
nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der
Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung
der Connect EDV Service die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf
eigene Kosten und Gefahr an die Connect EDV Service zurückzusenden. In
der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Connect EDV Service liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %,
so wird die Connect EDV Service auf Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten
nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die
einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Der Käufer ist dazu verpflichtet,
der Connect EDV Service jederzeit
die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche,
die hiernach an die Connect EDV Service abgetreten sind, zu erteilen.
Zugriffe dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns
sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten
einer Intervention trägt der Besteller.
7.
Schutzrechte/Urheberschutz
Sollte
ein dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung
gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend
machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es
steht uns frei, ggf. mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten,
alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess
zu führen. Eine Haftung aus Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur
sofern uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung
ist nur dann gegeben, wenn der Connect EDV Service grobes Verschulden
nachzuweisen ist. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben
des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen,
Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von
Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten
erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns angemessen zu bevorschussen.
Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten die etwaige Herstellerbedingungen,
vorrangig den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen
beilag und diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung z.
B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung mit einem entsprechenden
Hinweis) In diesem Falle kommt ein Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller
und dem Kunden zustande. Eine etwaige Haftung der Connect EDV Service
auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern diese Eigenschaften bzw. Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher schriftlich
durch die Connect EDV Service bestätigt wurde. Im Gegenzug tritt die Connect EDV Service ihre etwaigen Ansprüche soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller
hiermit ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart
sein, wird dem Käufer für Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt,
d. h. er darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren überlassen.
Bei Verstoss gegen das Nutzungsrecht und oder der Hersteller und oder der
Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle der bei der Connect EDV Service entstandenen und entstehenden, mittelbaren und unmittelbaren Schäden im
vollen Umfang zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer getroffenen
Vereinbarungen.
8.
Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht
beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate für Mängel an der
gelieferten Ware und auch bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Die Frist
beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen
der Connect EDV Service oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen
an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Der Käufer muss der Connect EDV Service etwaige Mängel unverzüglich, jedoch
spätestens binnen einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Connect EDV Service frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw.
Teil auf eigenen Kosten und Gefahr in der Originalverpackung, verbunden mit
einer detaillierten Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer,
sowie einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware geliefert
wurde, an die Connect EDV Service einzusenden. Wird die Ware ohne sämtliche
oben genannten Unterlagen eingesandt, übernimmt die Connect EDV Service
keine Haftung für Verzögerungen in der Bearbeitung. Eine rechtswirksame Inverzugsetzung
der Connect EDV Service für die Vornahme etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten
kann in diesem Fall nicht erfolgen. Werden an den zurückgesandten Teilen oder
Geräten keine Fehler festgestellt, so ist der Einsender zur Zahlung einer
Aufwandspauschale verpflichtet, die sich aus der jeweiligen Servicepreisliste
(Pauschale) ergibt, ausser der Käufer kann den Nachweis erbringen, dass die
Kosten für die Überprüfung geringer, als die geltend gemachte Aufwandspauschale
waren. Sollten die Kosten durch besonderen Aufwand (z. B. bei einer Überprüfung
durch den Hersteller) einen angemessenen höheren Betrag ergeben so ist der
Kunde zur Zahlung des höheren Betrages verpflichtet. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Verschleissteile wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Akkus
sind von der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Die unsachgemässe Benutzung,
Lagerung, Handhabung von Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder
das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich, schriftlich autorisierten Personen
hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung
beschränkt sich zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nach unserer Wahl. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Connect EDV Service bzw. deren Erfüllungsgehilfen auf den instandzusetzenden Geräten Daten
verloren gehen, so haftet die Connect EDV Service hierfür nicht. Das Risiko
ist vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat die Daten vor Hereingabe
zur Reparatur entsprechend zu sichern. Gewährleistungsansprüche gegen die
Connect EDV Service stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche
gegen die vorstehenden Absätze erhalten abschliessend die Gewährleistung für
die gelieferten Waren und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder
Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Mangel bezieht sich auf eine zugesicherte Eigenschaft. In
diesem Falle ist der maximale Schadensersatz auf 2500 € beschränkt. Für Ersatz
von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter
Handlung ist die Connect EDV Service nur verpflichtet, wenn a) der Schaden
auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der Connect EDV Service oder
b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist (siehe
hierzu Absatz Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person
des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind
etwaige Schadenersatzansprüche, gemäss vorstehenden Abschnitten wie folgt
eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, mangels Folgeschäden
oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet
wird. b) jede Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt
bei Vertragsschluss nach den von der Connect EDV Service bekannten Umständen
vernünftiger Weise zu rechnen war. Solange das Liefergut bei der Connect EDV Service zur Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen Beseitigung befindet,
ist die Frist unterbrochen und zwar so lange bis das Ergebnis der Prüfung
dem Besteller mitgeteilt wurde oder der Mangel durch die Connect EDV Service für beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert wurde.
Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist bleibt die Kaufpreisfälligkeit
bei etwaigen Mängelrügen unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird von der
Connect EDV Service schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.
Für Gewerbetreibende Kunden beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate.
9.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine
Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
bleibt hiervon unberührt.
10.
Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Besteller/Käufer
ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar
ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.
Für Vollkaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen
Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort Ludwigsburg und
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Ludwigsburg und zwar
auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Die Connect EDV Service
ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand
zu verklagen.
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Alle Rechte vorbehalten
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